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Allgemeine Geschäftsbedingungen

     
VERTRAGSGEGENSTAND

Dieser Vertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Lehrgang „scatach - Ausbildung zum/r Lebens- & Sozialberater/in mit Schwerpunkt Natur- & Ritualarbeit“ und den TeilnehmerInnen des Lehrgangs.

VERTRAGSGRUNDLAGE
Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der 140. Verordnung des Bundesgesetzblattes vom 14. Februar 2003 über die Lebens- & Sozialberatung, 112. Verordnung des Bundesgesetzblattes vom 14. März 2006 über die Änderung der Lebens- & Sozialberatungsverordnung, sowie der Genehmigung der Zertifizierungsstelle des Allgemeinen Fachverbandes des Gewerbes für die Veranstaltung eines Lehrganges für die Lebens- & Sozialberatung, Lehrgangsnummer ZA-LSB 118.0/2006.

ANMELDUNG
Mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags gilt die Lehrgangsteilnahme als verbindlich und verpflichtet unter Berücksichtigung der Stornobedingungen zur Zahlung der Ausbildungsgebühr für das erste Ausbildungsjahr.
Die Anzahl der Ausbildungsplätze pro Kurs ist begrenzt. Die Ausbildungsplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen/Zahlungseingänge vergeben.
Zur Feststellung der Eignung zur Teilnahme am Lehrgang sind zwei Beratungsgespräche bei zwei AusbildnerInnen zu absolvieren.

DAUER
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags und mit der termingerechten Überweisung der ersten Teilzahlung der Lehrgangsgebühr durch den/die Lehrgangsteilnehmer/in. Es endet nach der Durchführung der letzten Lehrveranstaltung, dem Ablegen der Abschlussprüfung und der Verleihung des Diploms/Zeugnisses.
Die erforderliche Mindestanwesenheitspflicht beträgt 80% im jeweiligen Fach.
Das Ausbildungsverhältnis kann seitens der/s Teilnehmerin/s jeweils für das folgende Ausbildungsjahr bis ein Monat vor Beginn des folgenden Ausbildungsjahres mittels schriftlicher Mitteilung an die Lehrgangsleitung beendet werden.
Die Lehrgangsleitung behält sich in begründeten Fällen (Nichterfüllung der Ausbildungsanforderungen, z.B. durch zu geringe Anwesenheit, persönliche Nichteignung, etc.) das Recht vor, das Ausbildungsverhältnis vorzeitig zu beenden.


LEHRGANGSKOSTEN
Die Kosten pro Beratungsgespräch zur Feststellung der Eignung zur Lehrgangsteilnahme betragen je 80,-- EUR.
Die Ausbildungsgebühr beträgt:
1. Ausbildungsjahr: 3.100,-- EUR inkl. 20% MWSt
2. Ausbildungsjahr: 3.100,-- EUR inkl. 20% MWSt
3. Ausbildungsjahr: 3.600,-- EUR inkl. 20% MWSt
4. Ausbildungsjahr: 3.600,-- EUR inkl. 20% MWSt

Die Prüfungsgebühren in der Höhe von insgesamt 360,-- EUR sind vor Ablegen der jeweiligen Prüfung zur entrichten.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Ausbildungsgebühr kann entweder einmalig vor Beginn des Ausbildungsjahres oder vierteljährlich mit einem Teilbetrag zu je 775,-- bzw. 900,-- EUR inkl. 20% MWSt oder per Einziehungsermächtigung 10x jährlich zu Beginn jedes Monats mit einem Teilbetrag zu je 310,-- bzw. 360,-- EUR inkl. 20% MWSt einbezahlt werden. Werden die von der Lehrgangsleitung vorgeschriebenen Zahlungsfristen nicht eingehalten, folgt eine Mahnung mit Setzung einer Nachfrist. Wird auch diese nicht eingehalten kann dies den Ausschluss von der weiteren Teilnahme an den Lehrgangsveranstaltungen bis zur Bezahlung zur Folge haben.

STORNO- UND KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN
Bei Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der ersten Lehrgangsveranstaltung mittels schriftlicher Abmeldung (Datum des Poststempels) wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,- EUR verrechnet.
Bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginn ist die Ausbildungsgebühr für ein Jahr zu bezahlen, es sei denn, von der betroffenen Person kann ein/ eine Ersatzteilnehmer/in für den Ausbildungsplatz genannt werden.
Bei Stornierung während des Ausbildungsjahres muss die gesamte Gebühr für das laufende Ausbildungsjahr bezahlt werden.
Eine Rückerstattung bereits eingezahlter Beträge nach Beginn des Ausbildungsjahres kann nicht erfolgen.
Im Fall der Absage eines Lehrgangs aus organisatorischen Gründen werden mögliche bereits eingegangene Vorauszahlungen an die TeilnehmerInnen in voller Höhe rückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche entstehen nicht.

GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Wien; es gilt österreichisches Recht.

SEMINARORTE
Die Lehrgangsveranstaltungen werden in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Burgenland und Kroatien abgehalten.
In den Lehrgangsgebühren sind die Reisekosten, die Kosten der Aufenthalte und der Verpflegung in den Seminarunterkünften nicht enthalten.

ÄNDERUNGSVORBEHALT
Notwendige Änderungen inhaltlicher Art, in Bezug auf Lehrveranstaltungsort, Zeit, ReferentInnen, einzelne Lehrveranstaltungen und Anzahl der TeilnehmerInnen infolge von geänderten Rahmenbedingungen, Gesetzen etc. obliegen der Lehrgangsleitung und berühren die sonstige Gültigkeit des Ausbildungsvertrags nicht.

Stand: September 2011

 

 

 
   
 
 
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