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Allgemeine Geschäftsbedingungen
VERTRAGSGEGENSTAND
Dieser Vertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Lehrgang
„scatach - Ausbildung zum/r Lebens- & Sozialberater/in
mit Schwerpunkt Natur- & Ritualarbeit“ und den TeilnehmerInnen
des Lehrgangs.
VERTRAGSGRUNDLAGE
Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der 140. Verordnung
des Bundesgesetzblattes vom 14. Februar 2003 über die Lebens-
& Sozialberatung, 112. Verordnung des Bundesgesetzblattes
vom 14. März 2006 über die Änderung der Lebens- & Sozialberatungsverordnung,
sowie der Genehmigung der Zertifizierungsstelle des Allgemeinen
Fachverbandes des Gewerbes für die Veranstaltung eines Lehrganges
für die Lebens- & Sozialberatung, Lehrgangsnummer ZA-LSB
118.0/2006.
ANMELDUNG
Mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags gilt die Lehrgangsteilnahme
als verbindlich und verpflichtet unter Berücksichtigung
der Stornobedingungen zur Zahlung der Ausbildungsgebühr
für das erste Ausbildungsjahr.
Die Anzahl der Ausbildungsplätze pro Kurs ist begrenzt.
Die Ausbildungsplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen/Zahlungseingänge
vergeben.
Zur Feststellung der Eignung zur Teilnahme am Lehrgang sind
zwei Beratungsgespräche bei zwei AusbildnerInnen zu absolvieren.
DAUER
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung
des Ausbildungsvertrags und mit der termingerechten Überweisung
der ersten Teilzahlung der Lehrgangsgebühr durch den/die
Lehrgangsteilnehmer/in. Es endet nach der Durchführung
der letzten Lehrveranstaltung, dem Ablegen der Abschlussprüfung
und der Verleihung des Diploms/Zeugnisses.
Die erforderliche Mindestanwesenheitspflicht beträgt 80%
im jeweiligen Fach.
Das Ausbildungsverhältnis kann seitens der/s Teilnehmerin/s
jeweils für das folgende Ausbildungsjahr bis ein Monat
vor Beginn des folgenden Ausbildungsjahres mittels schriftlicher
Mitteilung an die Lehrgangsleitung beendet werden.
Die Lehrgangsleitung behält sich in begründeten Fällen
(Nichterfüllung der Ausbildungsanforderungen, z.B. durch
zu geringe Anwesenheit, persönliche Nichteignung, etc.)
das Recht vor, das Ausbildungsverhältnis vorzeitig zu beenden.
LEHRGANGSKOSTEN
Die Kosten pro Beratungsgespräch zur Feststellung der Eignung
zur Lehrgangsteilnahme betragen je 80,-- EUR.
Die Ausbildungsgebühr beträgt:
1. Ausbildungsjahr: 3.100,-- EUR inkl. 20% MWSt
2. Ausbildungsjahr: 3.100,-- EUR inkl. 20% MWSt
3. Ausbildungsjahr: 3.600,-- EUR inkl. 20% MWSt
4. Ausbildungsjahr: 3.600,-- EUR inkl. 20% MWSt
Die Prüfungsgebühren in der Höhe von insgesamt 360,-- EUR sind vor Ablegen der jeweiligen Prüfung zur entrichten.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Ausbildungsgebühr kann entweder einmalig vor Beginn des
Ausbildungsjahres oder vierteljährlich mit einem Teilbetrag
zu je 775,-- bzw. 900,-- EUR inkl. 20% MWSt oder per Einziehungsermächtigung
10x jährlich zu Beginn jedes Monats mit einem Teilbetrag zu
je 310,-- bzw. 360,-- EUR inkl. 20% MWSt einbezahlt werden.
Werden die von der Lehrgangsleitung vorgeschriebenen Zahlungsfristen
nicht eingehalten, folgt eine Mahnung mit Setzung einer Nachfrist.
Wird auch diese nicht eingehalten kann dies den Ausschluss von
der weiteren Teilnahme an den Lehrgangsveranstaltungen bis zur
Bezahlung zur Folge haben.
STORNO- UND KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN
Bei Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der ersten Lehrgangsveranstaltung
mittels schriftlicher Abmeldung (Datum des Poststempels) wird
eine Bearbeitungsgebühr von 80,- EUR verrechnet.
Bei Stornierung innerhalb
von 30 Tagen vor Kursbeginn ist die Ausbildungsgebühr für ein Jahr zu
bezahlen, es sei denn, von der betroffenen Person kann ein/ eine
Ersatzteilnehmer/in für den Ausbildungsplatz genannt werden. Bei Stornierung während des Ausbildungsjahres muss die gesamte Gebühr für das laufende Ausbildungsjahr bezahlt werden.
Eine Rückerstattung bereits eingezahlter Beträge nach Beginn
des Ausbildungsjahres kann nicht erfolgen.
Im
Fall der Absage eines Lehrgangs aus organisatorischen Gründen werden
mögliche bereits eingegangene Vorauszahlungen an die TeilnehmerInnen in
voller Höhe rückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche
entstehen nicht.
GERICHTSSTAND Gerichtsstand ist Wien; es gilt österreichisches Recht.
SEMINARORTE
Die Lehrgangsveranstaltungen werden in Wien, Niederösterreich,
Oberösterreich, Steiermark, Burgenland und Kroatien abgehalten.
In
den Lehrgangsgebühren sind die Reisekosten, die Kosten der Aufenthalte
und der Verpflegung in den Seminarunterkünften nicht enthalten.
ÄNDERUNGSVORBEHALT Notwendige
Änderungen inhaltlicher Art, in Bezug auf Lehrveranstaltungsort, Zeit,
ReferentInnen, einzelne Lehrveranstaltungen und Anzahl der
TeilnehmerInnen infolge von geänderten Rahmenbedingungen, Gesetzen etc.
obliegen der Lehrgangsleitung und berühren die sonstige Gültigkeit des
Ausbildungsvertrags nicht.
Stand: September 2011
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