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Allgemeine Geschäftsbedingungen
VERTRAGSGEGENSTAND Dieser
Vertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Lehrgang „scatach -
Ausbildung zum/r Lebens- & Sozialberater/in mit Schwerpunkt Natur-
& Ritualarbeit“ und den TeilnehmerInnen des Lehrgangs.
VERTRAGSGRUNDLAGE Die
Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der 140. Verordnung des
Bundesgesetzblattes vom 14. Februar 2003 über die Lebens- &
Sozialberatung, 112. Verordnung des Bundesgesetzblattes vom 14. März
2006 über die Änderung der Lebens- & Sozialberatungsverordnung,
sowie der Genehmigung der Zertifizierungsstelle des Allgemeinen
Fachverbandes des Gewerbes für die Veranstaltung eines Lehrganges für
die Lebens- & Sozialberatung, Lehrgangsnummer ZA-LSB 118.0/2006.
ANMELDUNG Die
schriftliche Anmeldung zur Lehrgangsteilnahme gilt als verbindlich und
verpflichtet unter Berücksichtigung der Stornobedingungen zur Zahlung
der Kursgebühr laut gültigem Curriculum. Die Anzahl der
Ausbildungsplätze ist auf 10 Personen pro Kurs begrenzt. Die
Ausbildungsplätze werden nach der Reihenfolge der
Anmeldungen/Zahlungseingänge vergeben. Zur Feststellung der Eignung zur Teilnahme am Lehrgang sind zwei Beratungsgespräche bei zwei AusbildnerInnen zu führen.
DAUER Das
Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Annahme der Lehrgangsanmeldung
und mit der termingerechten Überweisung der Anzahlung der
Lehrgangsgebühr durch den/die Lehrgangsteilnehmer/in. Es endet nach der
Durchführung der letzten Lehrveranstaltung, dem Ablegen der
Abschlussprüfung und der Verleihung des Zeugnisses. Die erforderliche Mindestanwesenheitspflicht beträgt 80% der Gesamtstunden. Die
Lehrgangsleitung behält sich in begründeten Fällen (Nichterfüllung der
Ausbildungsanforderungen, z.B. durch zu geringe Anwesenheit,
persönliche Nichteignung, etc.) das Recht vor, das
Ausbildungsverhältnis vorzeitig zu beenden.
LEHRGANGSKOSTEN Die Kosten pro Beratungsgespräch zur Feststellung der Eignung zur Lehrgangsteilnahme betragen je 80,-- EUR. Die Ausbildungsgebühr beträgt: 1. Ausbildungsjahr: 2.940,-- EUR inkl. 20% MWSt 2. Ausbildungsjahr: 2.940,-- EUR inkl. 20% MWSt 3. Ausbildungsjahr: 3.600,-- EUR inkl. 20% MWSt 4. Ausbildungsjahr: 3.600,-- EUR inkl. 20% MWSt Die Prüfungsgebühren in der Höhe von insgesamt 360,-- EUR sind vor Ablegen der jeweiligen Prüfung zur entrichten.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die
Ausbildungsgebühr kann entweder einmalig vor Beginn des
Ausbildungsjahres oder vierteljährlich mit einem Teilbetrag zu je
735,-- bzw. 900,-- EUR inkl. 20% MWSt oder per Einziehungsermächtigung 10x jährlich
zu Beginn jedes Monats mit einem Teilbetrag zu je 294,-- bzw. 360,-- EUR inkl. 20%
MWSt einbezahlt werden. Werden die von der Lehrgangsleitung
vorgeschriebenen Zahlungsfristen nicht eingehalten, folgt eine Mahnung
mit Setzung einer Nachfrist. Wird auch diese nicht eingehalten kann
dies den Ausschluss von der weiteren Teilnahme an den
Lehrgangsveranstaltungen bis zur Bezahlung zur Folge haben.
STORNO- UND KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN Bei
Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der ersten Lehrgangsveranstaltung
mittels schriftlicher Abmeldung (Datum des Poststempels) wird eine
Bearbeitungsgebühr von € 70,- verrechnet. Bei Stornierung innerhalb
von 30 Tagen vor Kursbeginn ist die Ausbildungsgebühr für ein Jahr zu
bezahlen, es sei denn, von der betroffenen Person kann ein/ eine
Ersatzteilnehmer/in für den Ausbildungsplatz genannt werden. Bei Stornierung während des Ausbildungsjahres muss die gesamte Gebühr für das laufende Ausbildungsjahr bezahlt werden. Eine Rückerstattung bereits eingezahlter Beträge nach Beginn der Ausbildung kann nicht erfolgen. Im
Fall der Absage eines Lehrgangs aus organisatorischen Gründen werden
mögliche bereits eingegangene Vorauszahlungen an die TeilnehmerInnen in
voller Höhe rückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche
entstehen nicht.
GERICHTSSTAND Gerichtsstand ist Wien; es gilt österreichisches Recht.
SEMINARORTE Die Lehrgangsveranstaltungen werden in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Kroatien abgehalten. In
den Lehrgangsgebühren sind die Reisekosten, die Kosten der Aufenthalte
und der Verpflegung in den Seminarunterkünften nicht enthalten.
ÄNDERUNGSVORBEHALT Notwendige
Änderungen inhaltlicher Art, in Bezug auf Lehrveranstaltungsort, Zeit,
ReferentInnen, einzelne Lehrveranstaltungen und Anzahl der
TeilnehmerInnen infolge von geänderten Rahmenbedingungen, Gesetzen etc.
obliegen der Lehrgangsleitung und berühren die sonstige Gültigkeit des
Ausbildungsvertrags nicht.
Stand: April 2009
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